Kommunale Themen

Stellungnahme der CDU-Fraktion zum Investitionsprogramm 2023 - 2027 sowie zur Haushaltssatzung 2024 (2. Lesung in der Gemeindevertretersitzung am 05. Febr. 2024)

(Es gilt das gesprochene Wort)

Anrede

In der Gemeindevertretersitzung am Freitag, 15.12.2023 in Ederbringhausen hat Bürgermeister Kalhöfer in der 1. Lesung den HH 2024 präsentiert und mit einem Zitat von Helmut Schmidt eingeleitet. Ja, das gefällt mir gut.
Helmut Schmidt hat sich verdient gemacht
- als Senator von Hamburg bei der Flutkatastrophe 1962, dabei sofortiger Einsatz von Bundeswehrsoldaten
- als Verteidigungsminister 1971/1972 durch Gründung der Bundeswehr-Universitäten in Hamburg und München.
- als Bundeskanzler durch seine Initiative zum NATO-Doppelbeschluss, was zur Ära von Helmut Kohl und GS Gorbatschow führte und schließlich mit der Deutschen Wiedervereinigung gekrönt wurde.

Weniger gut hat mir bei der Präsentation unseres Bürgermeisters in Ederbringhausen an jenem Freitagabend gefallen, dass noch während der Sitzung die Samstagsausgabe der WLZ online lesbar war, mit allen wichtigen Einzelheiten zum HH 2024. Die Gemeindevertreter haben erst am folgenden Montag im „Ratsinformationssystem“ die Haushaltsunterlagen erhalten. Ob die Reihenfolge richtig ist, erst die Presse und dann das Parlament mit dem neuen Haushalt zu befassen, möge jeder für sich beurteilen. Meine Meinung/Haltung dazu ist klar.

Nun zu unserer wichtigsten Feststellung:
Die CDU-Fraktion kann weder dem Investitionsprogramm 2023 bis 2027 noch der Haushaltssatzung 2024 zustimmen.
Dies hat einen entscheidenden Grund: Sie, Herr Bürgermeister, sind nicht bereit, unserer Fraktion (und auch den anderen Fraktionen) den wichtigen Prüfbericht über unsere Feuerwehren vom Mai 2023 zur Verfügung zu stellen. Sie bezeichnen diesen Prüfbericht als ein „Internes Arbeitspapier der Verwaltung“.
(Gemäß HGO § 50 Absatz 2 hätten wir als Fraktion das Recht zur Akteneinsicht, aber das wollen wir nicht, weil das zu wenig ist, um unserer Verantwortung gerecht zu werden).

Warum fordern wir unverändert die Freigabe des Prüfberichts?
Die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren ist eine vorrangige Pflichtaufgabe der Gemeinde und damit ist diese Pflichtaufgabe hinsichtlich von Investitionen und Betrieb direkt mit den Haushaltsmitteln verknüpft. Die Feststellungen und Schlussfolgerungen des Prüfberichts sind eine wichtige Grundlage für unsere Entscheidungen. Dort ist sicherlich mehrfach ein unverzüglicher Handlungsbedarf festgestellt worden. Von besonderer Bedeutung sind dabei sicherlich auch die Mängelfeststellungen bei Bekleidung und mögliche Gefahren für die Gesundheit.
Wir würden unsere Pflicht als Gemeindevertreter verletzen, wenn wir nicht auf Transparenz und Klarheit bei dieser Pflichtaufgabe drängen. Dies sind wir dem ehrenamtlichen Engagement unserer Feuerwehren schuldig. Und insbesondere mit Blick auf unsere Jugendfeuerwehren.

Also erneuern wir unseren Antrag: Geben Sie bitte den Prüfbericht heraus (was sagt eigentlich der Vorsitzende der Gemeindevertretung dazu?)

(Themenwechsel)

Wir stellen keinen Änderungsantrag zum HH 2024. Dennoch möchten wir einige haushaltsrelevante Einzelfeststellungen machen.

Gemäß der Gemeindehaushaltsverordnung (Abschnitt VII. Übersicht, vom 30.7.2021) werden Rückstellungen verlangt für mögliche Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren. Dies ist im Haushaltsentwurf 2024 nicht erfolgt.

Allen von uns ist bekannt, dass der TSV Vöhl eine Initiative zur Modernisierung des gesamten Sportplatzgeländes im Zentrum von Vöhl auf den Weg gebracht hat. Im Haushalt 2024 sind dafür keine Mittel vorgesehen, obwohl auch der Ortsbeirat eine bescheidene Summe für Planungskosten beantragt hat.

Die Nettoneuverschuldung beträgt 4,9 Mio. €. Rechnerisch sind dies fast 900 € pro Einwohner. Ist diese hohe Summe vertretbar angesichts der vielen Haushaltsrisiken, die im vorliegenden Haushaltsentwurf richtigerweise erwähnt werden?

Ausgesprochen kritisch sehen wir in diesem Zusammenhang auch den Umfang der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von über 10 Mio. Euro, die bis in das Jahr 2027 reichen.

Zur Vollständigkeit einer Haushaltsbewertung gehört auch die Erwähnung von kommunalen Pflichtaufgaben, die wir in der Gemeinde noch nicht richtig angepackt haben:

Prüfung und Sanierung von 30 weiteren Brücken
Sanierung bzw. Instandsetzung von Gemeindestraßen sowie die Regelung der Straßenanliegerbeiträge sowie Eigentümerkosten für Nebenanlagen.


Die CDU-Fraktion hält auch einen kritischen Blick auf den Kreishaushalt für notwendig.

Wir haben vom Landrat deutliche Signale über den Kreishaushalt empfangen können. So z.B. „Der Haushalt geht in die Knie“ und „Wir leeren den Sparstrumpf“.

Trotz Kürzungen im Ergebnishaushalt stellt der Landrat noch ein Defizit von über 27 Mio. Euro fest.
Wie sind wir in Vöhl davon betroffen?
In unserem Haushaltstext heißt es dazu: „Insgesamt steigt die Zahllast an den Landkreis von 195.000 Euro im vergangenen Jahr auf 626.000 Euro in diesem Jahr.“ Also eine Steigerung von über 430.000 Euro!

Nach unserer Auffassung gehören die freiwilligen Leistungen des Landkreises in stärkerem Maße auf den Prüfstand als es dort im Haushalt 2024 geschehen ist. So wurden zwar einzelne freiwillige Maßnahmen gekürzt, Jedoch lediglich in Höhe von 18.000 Euro (Hausaufgabenbetreuung, Selbsthilfegruppen, PORT). Das Einsparpotential beim Landkreis kann damit noch nicht ausgeschöpft sein.

Bevor wir also vom Landkreis mit dem erwähnten Mehrbetrag von 430.000 Euro in die Pflicht genommen werden, könnte man mit guten Gründen z.B. die Arbeit des „Netzwerkes für Toleranz“ hinterfragen.

Herr Bürgermeister, wir würden es sehr begrüßen, wenn Sie dem Landrat gegenüber deutlich machen könnten, dass 430.000 Euro Mehraufwand für Vöhl zu viel sind.

Darüber hinaus sollten die Mehrkosten beim AST, bedingt durch die Sperrung der Ortsdurchfahrt Dorfitter, beim Landkreis oder bei HessenMobil eingefordert werden.

Zwei Schlussbemerkungen:
50 Jahre Landkreis Waldeck-Frankenberg: Gibt es ein geeignetes Projekt, mit dem sich unsere Gemeinde dort beteiligen könnte/sollte? (Geplant vom LK sind Wanderausstellung, Fahrradtour und Jubiläumsfest).

Und schließlich möchte die CDU-Fraktion allen Angehörigen des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung einen „Ratgeber“ aushändigen. Darin hat das „Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe“ auf 65 Seiten wichtige Hinweise zum Brandschutz, zum Katastrophenschutz und auch für die Sicherstellung von Verpflegung veröffentlicht. Es geht um „Daseinsvorsorge“.
Die Sicherstellung der „Daseinsvorsorge“ zählt zu den kommunalen Pflichtaufgaben einer Gemeinde.


Gertmann Sude





Stellungnahme der CDU-Fraktion zum Investitionsprogramm 2022-2026 sowie zur Haushaltssatzung 2023 (2. Lesung in der Gemeindevertretersitzung am 06. Febr. 2023)

 

(Es gilt das gesprochene Wort)          

 

Anrede: Guten Abend alle zusammen!

Grundlagen meiner Ausführungen sind natürlich die vorliegenden Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023. Darüber hinaus nehme ich aber auch Bezug auf die Ausführungen des Bürgermeisters in der Bürgerzeitung anlässlich des Jahreswechsels. Sinnvoll ist es auch, auf Sitzungsprotokolle der vergangenen Jahre zu schauen. Ebenso sind WLZ-Berichte hilfreich.

 

Die CDU-Fraktion wird heute dem Investitionsprogramm 2022 bis 2026 zustimmen. Was uns aber nicht hindert, ein paar kritische Anmerkungen zu machen.

Der Haushaltssatzung 2023 können wir in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Gründe dafür sind u.a. Keine Rückstellungen für Streitfälle, hohe Neuverschuldung und sehr umfangreiche Verpflichtungsermächtigungen, ungeklärte Fragen bezüglich des alten Bauprogramms, kein neues erweitertes Bauprogramm für Kläranlage Asel aufgestellt, Satzung für Straßenanliegerbeiträge nicht überarbeitet, Straßensanierung mangelhaft.  Bildung von Haushaltsreserven ist sinnvoll. Kann der Hebesteuersatz gesenkt werden?

Wir werden uns daher bei der Haushaltssatzung 2023 enthalten.

 

Zunächst ein kritischer Blick in die Bürgerzeitung.

In § 8 der Hessischen Gemeindeordnung heißt es: „Einwohner ist, wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat. Bürger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner.“

Herr Bürgermeister, es war sicherlich ein Versehen, dass Sie in der Anrede Ihrer Weihnachtsbotschaft („liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger“) die Kinder, die Jugendlichen und die Ausländer offenbar nicht angesprochen haben. (Nehmen Sie dies als Hinweis fürs nächste Jahr).

 

JA, und dann noch eine Anmerkung zur Neujahrsbotschaft im Blättchen, die inhaltlich mehrere Bezüge zum Haushalt 2023 hat.

Zu Beginn und am Ende zitieren Sie aus einem Lied von Hannes Wader.

Ich gebe freimütig zu, dass ich von diesem Herrn bis dato noch nie gehört hatte. Also, was macht man in der digitalen Zeit? Googeln. Bei Wikipedia kann man dann nachlesen, dass ein Liedermacher Hannes Wader 1977 in die Deutsche Kommunistische Partei eingetreten ist. Gemäß Wikipedia habe er in Hamburg seine Wohnung zeitweise an Gudrun Ensslin, eine Terroristin der Rote Armee Fraktion (RAF) vermietet. In der Wohnung wurden gemäß Bericht Sprengstoffversuche vorgenommen.

Die CDU-Fraktion ist schon erstaunt darüber, dass Sie die amtliche Neujahrsbotschaft 2023 sprachlich mit Zitaten eines Kommunisten einrahmen, der offenbar Verbindungen zur RAF-Szene hatte.

Begeben Sie sich, Herr Bürgermeister, mit dem Bezug auf Hannes Wader nicht auf gefährliches Glatteis?

 

Nun zu einem ersten wichtigen Thema im Haushaltsentwurf und in der Bürgerzeitung: Unsere Feuerwehren!

 

Herr Bürgermeister, Sie schreiben richtigerweise, dass Feuerwehren und Brandschutz Pflichtaufgaben sind. Sie loben das Ehrenamt der Feuerwehrleute und mit Blick auf die Kinder- und Jugendfeuerwehren stellen Sie fest „Ihr macht einen tollen Job“. Dem stimmt die CDU-Fraktion voll umfänglich zu!

Aber: Macht die Amtsseite, macht das Rathaus auch einen tollen Job?

Im Mai 2018 wurden die Feuerwehren durch den zuständigen Prüfdienst (Medical Airport Service) geprüft. Ein wichtiges Ergebnis lautete: „Unverzüglicher Handlungsbedarf“ bei der Unterbringung von Einsatzkleidung/Spinde in den Fahrzeughallen.

Dieser Mangel wurde bei sieben Feuerwehren festgestellt!

Mit dem Neubau in Buchenberg und den geplanten Containern in Schmittlotheim ist eine erste Mängelbeseitigung beabsichtigt.

Und was ist bei den anderen genannten Feuerwehren in Basdorf, Dorfitter, Ederbringhausen, Kirchlotheim und Obernburg bisher geschehen? Steht eine Mängelabstellung noch aus? Die CDU-Fraktion meint JA.

Ich wiederhole: „Unverzüglicher Handlungsbedarf“! Dies sollte spätestens in 2023 und 2024 angepackt werden. Wir sehen hier nicht den Gemeindebrandinspektor in der Pflicht. Gefragt ist hier die Verantwortung des zuständigen Amtsleiters im Rathaus und der Bürgermeister.

 

Ausdrücklich loben wir hier die Investitionsplanung, die für die Feuerwehren mit fast 2 Mio. Euro den höchsten Betrag vorsieht.

Wir haben uns die einzelnen Investitionsbereiche angeschaut und eine interessante Reihenfolge entsprechend der vorgesehenen Haushaltsmittel von 6,9 Mio. Euro festgestellt.

Wie schon erwähnt, die Feuerwehren an 1. Stelle. Dann folgen die Investitionen in Abwasser (ca. 1,5 Mio. Euro)

Dann werden ca. 900.000 Euro für unsere Infrastruktur vorgesehen.

Etwa gleichviel für die Wasserversorgung (900.000 €) sowie für den Straßenbau (890.000 €).

Für Rathaus/Bauhof sind 295.000 € eingeplant (plausibel begründet).

 

Die Investitionen für den Tourismus liegen bei ca. 102.000 €.

Beim Tourismus sind wir darauf gespannt, wie hoch die endgültigen Einnahmen für 2022 und die prognostizierten Einnahmen für 2023 sein werden.

Ja, und am Ende der Auflistung der Investitionen stehen unsere Kindergärten mit knapp 90.000 €! Wir stellen dazu keinen Änderungsantrag. Aber wir bitten den Gemeindevorstand, im Laufe des Haushaltsjahres hier aufmerksam zu verfolgen, ob Bedarf für eine finanzielle Nachsteuerung im Bereich der Kindergärten sowie bei der Straßensanierung besteht.

 

Nun zu dem Thema, dass in Vöhl unsere Kommunalpolitik und die öffentliche Diskussion seit Jahren intensiv beschäftigt.

Bauprogramm für Wasser/Abwasser JA oder NEIN, Beitragszahlungen für Projekte von Wasser/Abwasser JA oder NEIN, Verjährung JA oder NEIN?

 

Wir von der CDU nehmen für uns in Anspruch, seit Jahren darauf hingewiesen zu haben, dass alle diese Investitionen in Wasser und Abwasser durch Kredite bereits bezahlt wurden.

Und dann sollte durch Beitragszahlungen noch ein zweites Mal bezahlt werden sollten?

 

Wir wollten die Beiträge vollständig vermeiden, jetzt stellen die Ampel-Parteien und der Bürgermeister zumindest schon mal fest: Sie sind verjährt!!!

 

Ein ernstes Thema, es geht ums Geld.

Deshalb jubeln wir nicht, aber wir sind sehr zufrieden.

„Steter Tropfen höhlt den Stein.“ Wir von der CDU sind sehr froh, dass wir mit guten Argumenten seit Jahren überzeugend gegen diese Beitragszahlungen unsere Stimme erhoben haben. Eine Ampelmehrheit ist das eine, die Kraft der Argumente das andere.

 

Dazu wiederhole ich eine kritische Anmerkung bezüglich mangelnder Transparenz, man kann es auch als „Geheimniskrämerei“ bezeichnen: Die Stellungnahmen vom Hessischen Städte- und Gemeindebund und von der Kommunalaufsicht sind genauso „vertraulich“ eingestuft, wie die Fragestellung und die Sachstandsdarstellung, mit der die Gemeinde in Wiesbaden und Korbach vorstellig geworden ist.

Wir halten dies nicht für richtig.

Denn auf der einen Seite hat unsere Bevölkerung über 20 Jahre lang die Kredite für die Investitionen finanziert und die Grundstückseigentümer sollten Beiträge leisten, auf der anderen Seite kommt vom Rathaus dort der „vertraulich-Stempel“ auf die Dokumente. Transparent ist das nicht.

 

Mit der gebotenen Sachlichkeit möchte ich an eine Abstimmung hier vor der Henkelhalle im Februar 2021 erinnern. Zunächst Videokonferenz vorab und dann eine Präsenzentscheidung auf der Treppe draußen.

Unser CDU-Antrag vor zwei Jahrenlautete: 

„Die Gemeindevertretung bittet den Gemeindevorstand um die Erstellung und die Veröffentlichung von allen Investitionsprojekten der Wasser- und Abwasserversorgung im Zeitraum 2005 bis 2020.

Darüber hinaus wird der Gemeindevorstand gebeten zu veranlassen, dass eine amtliche Prüfung auf mögliche Verjährung der Beitragsforderung für einzelne Investitionsprojekte vorgenommen wird.“

Das Abstimmungsergebnis lautete: Mit 21 Stimmen von allen anderen Parteien wurde unser CDU-Antrag auf mögliche Verjährung gegen unsere 6 Stimmen abgelehnt.

 Und heute tun die Ampelparteien und der Bürgermeister so, als ob sie das Ergebnis für die Verjährung selbst herbeigeführt hatten. – NEIN, sie wurden quasi von der CDU dazu gedrängt.

 

Aber es wird noch interessanter: So haben die Ampelparteien SPD, Grüne und FDP am 15. Okt. 2021 folgenden Antrag zum Abschluss des Bauprogramms Wasser- und Abwasser gestellt:
 

„Die Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen des Bauprogramms 2020 für Wasser und Abwasser werden mit Abschluss der Baumaßnahme Erschließung/Erweiterung des Baugebietes „Hohlwegsgarten“ in Dorfitter abgeschlossen. Im Anschluss soll die Verbeitragung gemäß der vorliegenden Beitrags- Globalkalkulation erfolgen.“

 

Die Ampelparteien gingen also vor zwei Jahren von einem Bauprogramm aus. Bürgermeister Kalhöfer erwähnt sogar ein Bauprogramm aus dem Jahre 2004 zu Bürgermeister Plünneckes Zeiten.

Für die CDU gilt unverändert: Ein Beweis für ein von der Gemeindevertretung gebilligtes Bauprogramm mit festgelegtem Beginn und Ende sowie den Projekten liegt uns nicht vor.

 

Wissen die Ampelkoalition und der Herr Bürgermeister, was sie eigentlich wirklich wollen?

Bis zum 19.12.2022 (also noch vor ca. 6 Wochen) war auf der Vöhler Homepage eine Information zur „Erhebung von Erneuerungsbeiträgen für Wasser und Abwasser“ zu lesen. Mit einem angehängten Rechenschema, wonach jeder Grundstückseigentümer seine Beitragsleistung selbst errechnen konnte.

Der Bürgermeister erklärte dagegen schon in der Gemeindevertretersitzung am 16.12.2022, dass die Beitragszahlungen vom Tisch sind, während die Online-Information unsere Bevölkerung noch in die andere Richtung schickt.

Können die Ampelkoalition und der Herr Bürgermeister nicht einfach mal zugeben, dass sie jahrelang mit der Forderung nach „Beitragszahlungen“ auf dem falschen Weg waren?

Als Karl Brüne und ich in 2020 unser Video vor der Kläranlage Ittertal online stellten und uns gegen Beitragszahlungen aussprachen (weil ja über Kredite bereits alles bezahlt war), da entbrannte doch vor allem aus den Reihen der SPD ein regelrechter Shitstorm.

 

Zu den Anträgen

 

Bevor ich zu den einzelnen Anträgen komme, möchte ich eine Vorgabe des Vorsitzenden Bernd Backhaus kommentieren, die er in den Ausschusssitzungen gemacht hat. Alle Anträge, die im TOP 2. Lesung des Haushalts behandelt werden, müssen das Kriterium „haushaltsrelevant“ erfüllen.

D.h. hat der Antrag Auswirkungen auf die Einnahmen und Ausgaben des Haushalts, also eine rein finanzielle Betrachtung?

Die CDU ist der Auffassung, dass auch eine qualitative Haushaltsrelevanz in Betracht gezogen werden sollte. Z. B. ein Antrag mit dem Ziel einer Energieeinsparung oder bei der Zielerreichung Öko-Gemeinde oder bezogen auf das Leitbild der Gemeinde „Quo Vadis Vöhl?“ (In VB Seite 58/59 und beim Bgm in der Bürgerzeitung heißt es: „Die Nationalparkgemeinde Vöhl schont Ressourcen, ist klimaneutral und attraktiv für Einwohner/innen und Touristen/innen“. Diese Zielsetzung könnte auch ohne finanzielle Haushaltsmittel erreicht werden).

 

 

Zu den 2 Anträgen des Gemeindevorstandes

 

Der erste Antrag Gemeindevorstand: 45.000 € für Hochbehälter in Basdorf, Zustimmung, da Notwendigkeit gut begründet ist.
Der zweite Antrag Gemeindevorstand: Ein weiterer Schlepper für den Bauhof. 190.000€ erhöhen die Verpflichtungsermächtigung 2024. Zustimmung CDU, da Notwendigkeit ebenfalls gut begründet.

Den Antrag der Ampel-Koalition (SPD, Grüne, FDP) zur Weiterentwicklung Öko-Gemeinde haben wir sorgfältig geprüft. 4.000 € für reine Theorie sehen wir nicht ein. Der Antrag Öko-Gemeinde wurde von den Grünen schon vor ca. 6 Jahren gestellt. Die CDU ist überzeugt, dass es in der Vöhler Bevölkerung genügend Kompetenz gibt. Außerdem soll ja ein Klimamanager kommen.
Die CDU hat Zweifel an den 4.000 Euro und stimmt mit NEIN.

Der Antrag der Ampel zum „Ruheforst“ mit 2.000 € als Prüfauftrag wird abgelehnt. Offenbar dienen die 2.000 Euro nur dazu, dass Kriterium „Haushaltsrelevanz“ zu erfüllen?!
Dieses Thema war schon mal bei uns vor sechs Jahren auf der Tagesordnung:
In 2017 wurde der Antrag „Urnenwald am Edersee“ im Ältestenrat abgelehnt. (Stappert, Hütte von Essen und Sude mit konkretem Waldvorschlag). Die Herren Heidel, Stadtler und andere waren sofort dagegen. Stelen für den Vöhler Friedhof wurden gefordert.
Die CDU lehnt den heutigen Antrag ab, da ein „Ruheforst“ bestimmte Kriterien erfüllen muss. So z.B. gilt es den Markenschutz zu beachten, geeignete Wälder (Buchen und Eichen) zu nutzen und eine vertragliche Regelung mit kommunalen und kirchlichen Trägern zu treffen.
Gerade beim Markenschutz sollten wir vorsichtig agieren und uns nicht die Finger verbrennen!
Der Bürgermeister-Vorschlag als neue Variante mit Urnen unter einzelnen Bäumen auf unseren Friedhöfen soll offenbar zur Vielfalt beitragen. Die CDU ist da sehr skeptisch. Wir lehnen daher diesen Antrag insgesamt ab.

Für die Beschaffung von Stelen sind in Vöhl 40.000 € und in Buchenberg 25.000 € im Haushalt 2023 veranschlagt. Finanzierung über Abschreibungen. Stelen müssen kostenneutral bezüglich er Friedhofssatzung sein. Gegen diese Einplanung haben wir keine Einwände.

 

Dem FW-Antrag für den Bau eines Trekking-Platzes im Bereich Asel stimmt die CDU zu. Diese Maßnahme scheint „trendy“ zu sein. Die Erhöhung des Haushaltsansatzes von 25.000 auf 35.000 Euro ist vertretbar und verfügbar. Wenn dann auch noch eine Tourismussteuer gezahlt wird – abgerechnet über den Naturpark – spricht dies auch für eine Zustimmung.

 

FW-Antrag zum Polenkreuz. Zustimmung der CDU. 800 € kommen aus Unterhaltungsbudget Parkanlage Herzhausen. Die CDU begrüßt ausdrücklich die neue Bezeichnung „Gedenkstätte Polenkreuz“.

 

CDU-Antrag AST

Im HH 2023 VB Seite 19 sind 59.000 Euro AST-Kosten veranschlagt.
Unser Antrag (ggfs. leicht geänderter Antrag wegen dem Wort Rechnung) lautet:

Beschlussvorschlag:

Alle im Zeitraum 23. Jan. 2023 bis voraussichtlich August 2023 infolge der B 252-Sperrung in Dorfitter anfallenden Kosten für das Anruf-Sammel-Taxi sind dem Straßenbaulastträger in Rechnung zu stellen. Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, dazu gemeinsam mit EWF in geeigneter Weise tätig zu werden.

Die CDU-Fraktion hat allerdings keine Einwände, wenn im Beschlussvorschlag das Wort Rechnung durch eine andere Formulierung ersetzt wird.

Begründung:

Das Verursacherprinzip sollte hier zur Anwendung kommen. Im ca. 38 Mio. Euro Kostenbudget der Ortsumgehung beträgt die Übernahme von zusätzlichen AST-Kosten nur einen geringen Anteil. Für die Gemeinde Vöhl sind zusätzliche AST-Kosten eine finanzielle Belastung.

 Seit Jahren beklagen wir die hohen AST-Kosten, die Vöhl leisten muss. Allein für 2023 sind 59.000 € eingeplant. Insofern ist unsere Zielsetzung klar. Wenn 7 Monate lang die B 252 in Dorfitter gesperrt ist und dadurch zusätzliche Kosten für die Gemeinde entstehen, dann sehen wir den Bund als Straßenbaulastträger in der Pflicht.

Im Ausschuss gab es sinngemäß einen sonderbaren Kommentar aus der Grünen Fraktion der Ampel-Koalition: Umleitungen sind etwas ganz Normales und deshalb sind auch zusätzliche Kosten hier hinzunehmen/zu tragen.

Wir sind hier anderer Auffassung.

Ich habe Kontakt aufgenommen mit dem AST-Büro bei EWF (Frau Behle, Dr. Winter) und dem EKB Frese. Dieser hat mich bestärkt, hinsichtlich unserem Beschlussvorschlag und ein Versuch der Kostenübernahme durch den Straßenbaulastträger sei es wert. Allerdings müsse dazu das AST-Büro bei EWF auch entsprechend vermerken (vielleicht ein digitaler Haken), dass es sich bei dem AST-Auftrag um eine Umleitungsfahrt handelt, die zunächst zu Mehrkosten beim Landkreis führt und im Normalfall auf Vöhl weitergereicht wird. Die WLZ hat bereits am 19.03.2023 darauf hingewiesen, dass bestimmte Buslinien durch den AST-Verkehr ersetzt werden.

Deshalb macht der Antrag Sinn und wir sollten uns unverändert dafür einsetzen, dass die Vöhler AST-Kosten nicht weiter steigen.

 

Streuobstwiese

 

Nun zu unserem Antrag „Anpflanzung einer Streuobstwiese

Dieser Antrag wurde von mir in der Ausschusssitzung zurückgezogen, weil er gemäß Bernd Backhaus und Volker König nicht „haushaltsrelevant“ sei.

Ich spreche diesen Antrag hier trotzdem erneut an, weil er offenbar ein Spiegelbild von der Vöhler Kommunalpolitik ist.

So sprach sich die „Grüne-Fraktion“ in der Ampel-Koalition gegen den Antrag aus und wir mussten uns anhören, dass ein Apfelbaum derzeit 50 Euro kostet und gegen Verbiss geschützt werden muss. Ein „grüner“ Lokalpolitiker spricht sich offenbar gegen den Antrag einer Streuobstwiese aus! Ich wette 1 Zentner Äpfel, dass dies sicherlich einmalig in Deutschland ist.

Die FDP-Fraktion in der Ampel-Koalition war strikt gegen die Streuobstwiese, weil dort auf dem gemeindeeigenen Grundstück in Größe von über 8.000 m² Bauplätze erschlossen werden können. In 10 oder 15 Jahren könne man ja dort bauen und dann ständen dort Obstbäume. Haben die FDP oder Ampel-Koalition schon einen Antrag bezüglich Flächennutzungsplan/Baugebiet gestellt?

Die Abwasserproblematik in dem Siedlungsgebiet lässt ebenfalls keine Bauplätze zu --- aber Hauptsache, so unser Eindruck, man ist mal wieder gegen die Streuobstwiese.

Vermutlich steht „Streuobstwiese“ nicht im Programm der 41 Projekte, die die Ampelparteien im April 2021 hier auf der Treppe als Koalitionsvereinbarung verkündet haben.

Bereits vor über 3 Jahren im November 2019   hat die CDU schon einen Antrag für diese Streuobstwiese gestellt (Sitzung im DGH Herzhausen) Gemeinsam mit dem Landschaftspflegeverband sollte dies geschehen und alles war bereits gut erkundet und besprochen. Wer war als erstes dagegen? Heinrich Heidel von der FDP.

Mittlerweile konnten wir alle in der WLZ vor 3 Wochen lesen, dass der Landschaftspflegeverband mit der NABU-Ortsgruppe Korbach in Lelbach eine Streuobstwiese anlegen wird.

Offenbar hat die Ampel-Koalition übersehen, dass unser vorliegender Antrag eine qualitative Auswirkung hat und eine enge Zusammenarbeit mit der NABU Ortsgruppe Vöhl vorsieht.

Optimal wäre, wenn unsere Gemeinde eine Mitgliedschaft bei der NABU-Ortsgruppe Vöhl hätte.

Wir sind dafür bereits tätig geworden und haben vom NABU-Kreisgeschäftsführer folgende Antwort erhalten: Der NABU-Landesverband muss dies mit dem NABU-Bundesverband noch klären und dann wird entschieden.

Vöhl ist z.B. Mitglied im Weißen Ring und für 250,00 Euro jährlich sind wir auch Mitglied im Landschaftspflegeverband.

 

Radweg Thalitter

 Wir alle wissen doch, dass der Radweg entlang der B 252 von Herzhausen Richtung Korbach im Ortsteil Thalitter nicht ausgebaut ist.

Der Beschlussvorschlag lautet:

 Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, mit den zuständigen Ämtern und Behörden sowie unter Beteiligung des Ortsbeirats Thalitter eine Vereinbarung herbeizuführen, wie der Lückenschluss des Radwegs entlang der B 252 im Bereich Thalitter sichergestellt werden kann.

Begründung:

Der Radweg von Herzhausen kommend entlang der B 252 endet derzeit mit einer Abfahrt in Thalitter. Nicht geregelt ist der Verlauf des Radweges in Thalitter im Bereich der Grundstücke Brüne und Schönfeldt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Das Alltagsradverkehrskonzept vom Landkreis Waldeck-Frankenberg bietet eine geeignete Grundlage für eine vernünftige Lösung des Lückenschlusses im Bereich Thalitter.

 

Klar ist: Ein Lückenschluss ist nicht so einfach, weil auch Anlieger direkt mit ihrem Eigentum betroffen sind.

Und wieder kommt uns die WLZ zu Hilfe: Im Oktober 2022 wird das Radwegekonzept des Landkreises vorgestellt, da ist der Lückenschluss Thalitter aber nicht gelöst. Im September 2022 konnte man folgendes in der WLZ lesen: „Mit 28.000 Euro unterstützt das Land Hessen die Gemeinde Vöhl bei der Erstellung eines Konzepts für den Radverkehr. Das gab Bürgermeister Karsten Kalhöfer in der Sitzung des Gemeindeparlaments bekannt. Die Gesamtausgaben für das Projekt belaufen sich auf insgesamt 35.000 Euro. Es geht um das gesamte Gemeindegebiet und es sollen mehr attraktive Radverbindungen geschaffen werden.“ Ist mit dem Zuschuss schon was passiert? Thalitter dabei vergessen? Die CDU-Fraktion stellt dennoch den Antrag nicht zur Abstimmung, zumal mittlerweile eine Planungsskizze von Hessenmobil für die Beseitigung des Lückenschlusses vorlieg.

 

Budget der Ortsbeiräte, unabhängig von der HH-Genehmigung durch den Landkreis.

Da wir für diesen Antrag, den wir vor 3 Jahren schon einmal gestellt hatten, keine Mehrheit bekommen und der Antrag offensichtlich „rechtswidrig“ sei, hat sich dieses Thema für die CDU-Fraktion zunächst einmal erledigt.

 

Sanierung Uferbefestigung der Itter

Da die Sanierungskosten erst im Haushalt 2025 eingeplant werden sollen, hat sich dieser Antrag für uns auch erledigt, obwohl dieser Abschnitt entlang der Gemeindestraße schon verkehrstechnisch mit Warnschildern abgesichert werden muss. Der Hinweis des Bürgermeisters, dass ggfs. später Anliegerbeiträge anfallen, sollte als Auftrag an den Gemeindevorstand verstanden werden, diese Frage rechtzeitig zu klären.

 

 

Abschließend ein Lob der CDU-Fraktion, das sicherlich „haushaltsrelevant“ ist.

Aufgrund einer Vereinbarung aus den 1990er Jahren sollte Vöhl 70.000 € an Hessenmobil zahlen, für die Verlegung von Wasserleitungen zwischen Bahnübergang und altem Bahnhof Itter. Dies ist notwendig, weil die neue Trasse der B 252 dies verlangt. Dem Amtsleiter Volker Denhof ist es in Verhandlungen mit Hessenmobil gelungen, dass die Gemeinde Vöhl nicht die Kosten von 70.000 € übernehmen muss, sondern lediglich mit 5.000 € für Materialkosten belastet wird. Eine gute Lösung.

 

 

 

-Ende des Redebeitrags-

 

 

 



_____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________






CDU-Fraktion
in der Gemeindevertretung Vöhl                                       Vöhl, 05. Oktober 2022

An den Vorsitzenden der Gemeindevertretung Vöhl
Herrn Bernd Backhaus
Schlossstr. 1
34516 Vöhl

Betr.: Verzicht auf Beitragsbescheide für Investitionen in Wasser- und Abwasserprojekte

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die CDU-Fraktion stellt hiermit fristgerecht den nachfolgenden Antrag für die Sitzung der Gemeindevertretung am 31. Oktober 2022.

Der Beschlussvorschlag lautet
: Die Gemeindevertretung fordert den Gemeindevorstand auf, von der Zustellung der angekündigten Beitragsbescheide für Investitionen in Wasser- und Abwasserprojekte im Zeitraum 2002 bis 2022 abzusehen sowie den Gesamtvorgang verwaltungsseitig und haushaltskonform zum Abschluss zu bringen.

Begründung:
1.) Bürgermeister Kalhöfer hat offiziell u.a. in der Bürgerzeitung am 07. Januar 2021 über die Hintergründe und die Rechtsgrundlagen zum Thema „Erhebung von Erneuerungsbeiträgen für Wasser und Abwasser“ informiert. Dabei hat er eine Gesamtinvestitionssumme von ca. 8 Mio. Euro genannt. Gemäß einer Entscheidung der Gemeindevertretung aus dem Jahre 2005 sollen für die Investitionen Beiträge erhoben werden und keine Gebühren. Für die betroffenen Grundstückseigentümer sei es „sicherlich schwer zu verstehen, dass im Jahre 2022 ein Bauprogramm abgeschlossen werden soll, dass bereits im Jahre 2005 beschlossen wurde.“ Die zurecht gestellte Frage in dem Informationsschreiben „warum wird erst jetzt nach mehr als 16 Jahren abgerechnet?“, ist bis heute unbeantwortet.

2.) Im Haushaltsplan 2022 wird auf Seite 15 bei „Wasserbeitrag“ und auf Seite 16 bei „Abwasserbeitrag“ jeweils ein „Bauprogramm 2005 bis 2021“ erwähnt. Der Begriff „Bauprogramm“ wurde erstmalig im Haushalt 2021 aufgeführt. Trotz intensiver Recherche konnte bisher kein Nachweis – auch nicht verwaltungsseitig – erbracht werden, dass die Gemeindevertretung jemals einen Beschluss gefasst hat, den Anfang und das Ende sowie die Inhalte eines derartigen Bauprogramms verbindlich festzulegen. Eine nachträglich angefertigte Aufstellung von ca. 80 einzelnen Bauprojekten ist kein Ersatz für ein gebilligtes Bauprogramm.

3.) Die Wasserversorgungssatzung vom 24. Januar 2005 regelte in den § 19 und 20 die Beitragspflicht. In § 23 wird der Verwaltung das Recht eingeräumt, mit Vorausleistungen das Schaffen, Erweitern und Erneuern der Wasserversorgungsanlage zu finanzieren. Diese Maßnahme wurde bezüglich der Vorausleistungen nicht umgesetzt und somit die Satzung nicht voll umfänglich angewendet.

4.) Die Entwässerungssatzung vom 24. Januar 2005 regelte in den §§ 16 und 17 die Anwendung der Beitragspflicht. In § 20 war festgelegt, dass die Gemeinde „Vorausleistungen“ bereits in dem Jahr verlangen kann, „in dem mit dem Schaffen, Erweitern oder Erneuern der Abwasseranlagen begonnen wird.“ Diese Maßnahme wurde bezüglich der Vorausleistungen nicht umgesetzt und somit die Satzung nicht voll umfänglich angewendet.

5.) In der jetzt gültigen Wasserversorgungssatzung vom 05.10.2020 wird in § 13 Absatz 1 ein „Wasserbeitrag“ festgelegt. Dieser Beitrag gilt für die Herstellung, die Erweiterung und Erneuerung der Wasserversorgungsanlagen. Gemäß § 20 entsteht dadurch eine Beitragspflicht. Gemäß § 23 kann die Gemeinde für Wasserbeiträge „Vorausleistungen“ verlangen. Dies wäre eine satzungskonforme und nachvollziehbare Amtshandlung gewesen, die nicht angewendet wurde.

6.) In der jetzt gültigen Entwässerungssatzung vom 05.10.2020 wird zur Deckung des Aufwands für Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Erneuerung der Abwasseranlagen gemäß § 16 Absatz 1 ein Abwasserbeitrag verlangt. Analog zum Wasserbeitrag können auch gemäß § 20 für den Abwasserbeitrag Vorausleistungen von der Gemeinde gefordert werden. Dies wäre eine satzungskonforme und nachvollziehbare Amtshandlung gewesen, die nicht angewendet wurde.

7.) Die CDU-Fraktion hat im Oktober 2021 an den Gemeindevorstand folgende Frage gestellt: Wie wurden die Aufwendungen für die Investitionen in Wasser bzw. Abwasser in all den Jahren, die das angebliche Bauprogramm umfassen, finanziert? Durch bestehende Kredite, durch neue Kredite oder mit liquiden Mitteln? Die Antwort des Gemeindevorstandes lautete: „Im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips werden alle Maßnahmen des früheren Vermögenshaushaltes und des jetzigen Investitionshaushaltes durch Kredite gedeckt, wenn sie nicht durch Zuschüsse oder andere Einnahmen finanziert werden können. Das gilt auch für die Maßnahmen in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Die Kredite werden nicht einzelnen Maßnahmen zugeordnet.“ Mit dieser Antwort wird amtlicherseits festgestellt, dass die Aufwendungen für die Investitionen bereits durch die Bürger in den jährlichen Haushalten (z.B. Tilgung und Zins) erbracht worden sind. Demzufolge wären nach Auffassung der CDU-Fraktion die beabsichtigten Beitragsbescheide in der Praxis nichts anderes als eine erneute finanzielle Inanspruchnahme.

8.) Im Leitfaden des Hessischen Städte- und Gemeindebundes wird auf den Seiten 34 und 35 der Unterschied zwischen Gebühren und Beiträgen verständlich erläutert. Da die Gemeinde Vöhl sich in 2005 und in 2020 mit der Billigung der entsprechenden Satzungen für die Beitragserhebung entschieden hat, erweckt folgende Formulierung des HSGB zur Finanzierung durch Beiträge die Aufmerksamkeit. „Zeitnahe Finanzierung der Investitionskosten (z.B. durch Erhebung von Vorausleistungen)“.

9.) Der Beschlussantrag ist insbesondere auch hinsichtlich der rechtlichen Frage zu prüfen, ob unabhängig von der Verjährungsfrage, die beabsichtigten Beitragsbescheide zulässig sind. Denn es wurden Kredite aufgenommen und auf zulässige Vorausleistungen bis heute verzichtet. Dazu gilt es folgendes festzustellen: Rechtsanwalt Rösch hat am 27.03.2017 ausführlich in einer Sitzung der Gemeindevertretung zur „Beitragssatzkalkulation für Entwässerungseinrichtungen/Wasserversorgungseinrichtungen“ vorgetragen. Demnach ist die Erhebung von Beiträgen zulässig, wenn sie auf der Grundlage einer Kalkulation erfolgt. (RA Rösch wies auf § 11 (1) des Hess. KAG hin). Bedeutsam für den Beschlussvorschlag ist folgende Feststellung von ihm: Gemäß § 93 (3) der HGO darf die Gemeinde Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. Fazit: Mit Bescheiden für Vorausleistungen hätte die Verwaltung auf Kredite verzichten können bzw. verzichten müssen.

10.) Sofern erforderlich werden weitere Begründungen mündlich vorgetragen.


Mit freundlichen Grüßen

Gertmann Sude

_________________________________________________________________________________________________________________________________


Stellungnahme der CDU-Fraktion zum Investitionsprogramm 2021-2025 sowie zur Haushaltssatzung 2022
(2. Lesung in der Gemeindevertretersitzung am 01. Febr. 2022) (es gilt das gesprochene Wort)

Anrede

Zwei wichtige Schlussfolgerungen zum HH 2022:
- Er erfüllt die Voraussetzungen für eine Genehmigung durch den Landkreis und
- ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht erforderlich.

Die Netto-Neuverschuldung von 1,24 Mio. Euro halten wir für vertretbar, weil Tilgung und Zins geleistet werden können.

Uns standen aus der Hessenkasse 1,37 Mio. Euro zur Verfügung. Dieser Betrag ist jetzt vollständig verplant. Schwerpunkt ist der Neubau des Feuerwehrhauses in Buchenberg mit über 360.000 Euro Förderung. Gut so!

Die Verpflichtungsermächtigungen von 3,4 Mio. Euro sind hoch, dazu gehört auch die Finanzierung des Neubaus Kläranlage Asel.

Mit dem Änderungsantrag des Gemeindevorstands sollen zusätzlich 24.000 Euro für die Feuerwehren investiert werden (für Messgeräte etc.). Wir stimmen zu, weil diese Beschaffungen die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren verbessern.
Der Änderungsantrag der Ampel-Koalition (SPD, Grüne, FDP) sieht vor, die Position Barrierefreiheit des Rathauses zu streichen (eingeplant 100.000 Euro, 90.000 als Zuschuss) und die Position Planuntersuchung barrierefreie Verwaltungsgebäude von 10.000 Euro auf 20.000 Euro zu erhöhen.
Wir unterstützen die Zielsetzung für barrierefreie Arbeitsplätze und barrierefreien Zugang. Wir fordern aber eine ergebnisoffene Untersuchung, die auch einen vollständigen Neubau in einem anderen Ortsteil beinhalten kann!
Ein funktional, digital und ökologisch modernes Verwaltungsgebäude mit optimaler Barrierefreiheit. Es wird Zeit, dass hier etwas passiert, denn vor ca. 8 Jahren haben wir auch schon über einen Fahrstuhl am Rathaus diskutiert und auch beim Verwaltungsnebengebäude /Alte Schule ist eigentlich nichts passiert.

Wir stellen heute keinen Änderungsantrag.

Die CDU-Fraktion wird wie folgt abstimmen: Bezüglich der Haushaltssatzung 2022 werden wir uns enthalten. (Mit einzelnen Positionen bei verschiedenen Kostenstellen sind wir nicht einverstanden.)
Ablehnen werden wir das Investitionsprogramm 2021 bis 2025, ich werde das später begründen.

Vöhl gehört im Landkreis bei der Grundsteuer A und B mit 540 % Punkten zur Spitzengruppe. In der Haushaltsdebatte vor 2 Jahren erhöhte die Mehrheit des alten Parlaments (gegen die Stimmen der CDU) die Grundsteuern um 100 % Punkte. Letztes Jahr mussten wir von der CDU uns bei der Verabschiedung des Haushalts starke Vorwürfe, vor allem von SPD und Freien Wählern anhören, weil wir die Grundsteuern um 20 % Punkte senken wollten.

Beim wichtigen Ökothema „Anpflanzen von Bäumen“, sind wir nicht in der Spitzengruppe. Ich rufe mal Beispiele in Erinnerung, bei denen nichts passiert ist:
1000 Bäume anlässlich 1000 Jahre Orke
1,5 ha Laubwald als Ausgleichsmaßnahme bei Ortsumgehung Dorfitter
Baumpflanzaktion mit den Erstklässlern
Keine Streuobstwiese in Dorfitter.


Im HH-Entwurf ist der erwartete Verlust beim Forstwirtschaftsplan in Höhe von 50.000 Euro aufgeführt. Die für den Verkauf der ca. 5 ha Gemeindewald an das Land Hessen zu erwartende und zweckgebundene Einnahme von über 80.000 Euro ist aber offenbar noch nicht gegengerechnet.

Die CDU-Fraktion tritt nachdrücklich für sinnvolle Klimaschutzmaßnahmen ein, Schwerpunkt auf dem von Menschen verursachten Klimawandel!!!
Klimaschutz JA, aber ob ein neuer Dienstposten für einen Klimaschutzmanager eine sinnvolle Maßnahme ist, sollte gut überlegt sein. Eine Verengung nur auf das Klima geht uns nicht weit genug. Vier Bereiche gehören zusammen: Umwelt-, Natur-, Klima- und Tierschutz!
Bei diesem Dienstposten ist eine zweijährige Finanzierung durch Fördermittel und ggfs. auch eine Zusammenarbeit mit Lichtenfels vorgesehen. (Hat die Stadt Lichtenfels in ihrem HH 2022 auch schon einen Klimamanager vorgesehen?)

- Rechnen sich die veranschlagten 36.600 Euro Bruttolohn überhaupt? (Kosten-Nutzen-Vergleich)
- Brauchen wir wirklich jemanden, der uns vorschlägt, auf welchen öffentlichen Gebäuden Solaranlagen einzurichten sind?
- Soll der Klimaschutzmanager auch Vorgaben für den privaten Bereich der Bürger und Bürgerinnen machen? (Flüge in den Urlaub anmelden?)
36.600 Euro -- ich möchte mal eine kurze Gegenrechnung in den Raum stellen: 1 ha Gemeindewald bindet pro Jahr ca. 6 Tonnen CO2. Bei aktuell 30 Euro/pro Tonne im Emissionshandel ergeben sich 180 Euro/pro ha/pro Jahr. Der jährliche CO2 Wert von 200 ha Gemeindewald beläuft sich somit auf 36.000 Euro. Diesen Betrag könnten wir uns in der Vöhler ÖKO-Bilanz gutschreiben.

Lobenswert finden wir die Ausgabe für eine Starkregen-Risikoanalyse, veranschlagt sind 60.000 Euro.
Wichtiger mit Blick auf die künftige Ausweisung neuer Flächennutzungspläne und neuer Baugebiete wird jedoch die Starkregen-Gefahrenkarte sein. Diese ist bereits vom Gemeindevorstand in Auftrag gegeben. Gut so!

Im HH Plan 2022 ist eine Zeile „Rückstellungen“ leer geblieben. Ohne in Einzelheiten zu gehen halten wir es für erforderlich, dass bei Rechtsstreitigkeiten mit ungewissem Ausgang finanzielle Vorsorge getroffen werden sollte.

Bei den Ausgaben für freiwillige Leistungen haben wir einige Kostenträger, die jedes Jahr Kopfschütteln verursachen:
Die Aufwendungen für die Freibäder mit 154.000 Euro (dabei der größte Anteil für das Henkelerlebnisbad) und 59.000 Euro für das Anrufsammeltaxi. Auch der Zuschuss an die Edersee-Marketing GmbH in Höhe von 175.000 Euro ist schon beträchtlich. Die CDU sieht aber keine Möglichkeit, diese Ausgaben für das HHJahr 2022 zu reduzieren (Hoffentlich können wir in 2023 zu einer teilweisen Gegenfinanzierung durch Kurtaxe/Tourismusabgabe kommen).

Nun zum Thema „Beitragszahlungen“ für Investitionen in Wasser und Abwasser. Die Position der CDU-Fraktion dazu war letztes Jahr schon klar und deshalb lehnen wir jeden Beschluss ab, in dem von einem Bauprogramm die Rede ist. Mit einer Reihe von Fragen möchte ich das Thema nochmals beleuchten:

- Gibt es ein durch die Gemeindevertretung beschlossenes Bauprogramm 2005 bis 2021? Wir meinen, NEIN. Ein Bauprogramm 2005 bis 2021 wurde erstmalig im HH 2021 erwähnt. In all‘ den Jahren davor stand kein Bauprogramm in den jeweiligen Investitionsprogrammen.

- Gibt es sogar verschiedene Bauprogramme? Nun, die Vöhler Ampel (also SPD, Grüne, FDP) stellt im Oktober 2021 den Antrag, mit dem Abschluss der Baumaßnahme Hohlwegsgarten in Dorfitter zugleich das Bauprogramm 2020 für Wasser und Abwasser zu beenden (damals TOP 8). Gleichzeitig stellen die FW den Antrag zum „Abschluss des Bauprogramms 2005 bis 2021 im Wasser-/Abwasserbereich“ (damals TOP 9). Dann die Überraschung: Alle vier Parteien stellen den neuen Antrag, das Bauprogramm 2020 für Wasser und Abwasser mit dem Ende der Baumaßnahme Hohlwegsgarten abzuschließen. (Die letzte Unternehmerrechnung dazu ist in der abschließenden Prüfung im Rathaus).

- Trifft es zu, dass die bevorstehenden Beitragszahlungen alle Kosten/Ausgaben für die Investitionen in Wasser und Abwasser umfassen sollen? Also für ca. 80 Projekte von 2002 bis 2021. Offenbar ja!

- Mit welchem Geld sind in diesen 20 Jahren die Rechnungen bezahlt worden? Nach unserer Auffassung durch Kredite, finanziert aus dem Gemeindehaushalt. (Inhaltlich wurde dies auf unsere Anfrage hin durch die Antwort des Bürgermeisters vom November 2021 bestätigt).

- Hier schließt sich gleich eine besondere Frage an, die auf die HGO § 93 (3) zurückgeht (Zitat) „Die Gemeinde darf Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unverhältnismäßig wäre.“ (Zitat ist auch erwähnt im Vorbericht HH 2022 auf Seite 20). Sowohl die Satzungen für Wasser und Abwasser in 2005 (dort § 23 bzw. 20) als auch die jetzt gültigen Satzungen von 2020 sehen vor, dass Vorausleistungen von den Eigentümern verlangt werden können.

- Ist dies über den gesamten Zeitraum hinweg versäumt worden? Offenbar JA! (Leitfaden für Kommunalpolitik des HSGB Seite 35: Zeitnahe Finanzierung der Investitionskosten z.B. durch Erhebung von Vorausleistungen!)

- Ist die Frage erlaubt, ob die Bürger bzw. die betroffenen Eigentümer von Vöhl „zweimal“ bezahlen müssen? Einmal - wie bereits schon geschehen – durch die Kredite vom Gemeindehaushalt und dann absehbar durch die Beitragsbescheide in diesem Jahr?
Diese Vorgehensweise sollte rechtlich absolut sicher sein, bevor die Verantwortlichen die Beitragsbescheide versenden!

- Liegt darüber hinaus nicht die Frage auf der Hand, ob und ab wann eine Verjährung eingetreten ist?

FAZIT: Die CDU-Fraktion wird nach sorgfältiger Prüfung dem Investitionsprogramm 2021 bis 2025 wegen der ungeklärten Frage mit den bevorstehenden Beitragszahlungen nicht zustimmen.

Schließlich: Wäre es nicht angebracht, dass der Gemeindevorstand einen Antrag ins Parlament einbringt, der ein neues Bauprogramm mit klar definierten künftigen Investitionsprojekten (z.B. Kläranlage Asel) enthält? Dies sorgt für frühzeitige Transparenz bei den Bürgern!)

(Lob: Für über 350 Seiten HH Entwurf, für Aufnahme der Wünsche der Ortsbeiräte in den HH und eine Wertschätzung der guten Arbeit der Bauhofmitarbeiter.)


________________________________________________________________________________________________________________________


Beitragszahlungen für Investitionen in die Wasser- und Abwasserversorgung



Im Dezember 2020 wurde ein CDU-Antrag im Vöhler Parlament von allen anderen Fraktionen abgelehnt: Wir strebten eine amtliche Prüfung an, ob einzelne Beitragsforderungen der Gemeinde bereits verjährt sind. Keine Mehrheit im Vöhler Parlament, also haben wir als CDU-Fraktion die Kommunalaufsicht beim Landkreis gebeten, eine solche Prüfung auf Verjährung vorzunehmen.
Wir stehen unverändert auf der Seite der Eigentümer von Häusern und Grundstücken, die in Kürze mit Beitragsforderungen rechnen müssen.


CDU-Fraktion in der Gemeindevertretung Vöhl                  34516 Vöhl, 22.03.2021

Landkreis Waldeck-Frankenberg
Kommunalaufsicht Südring 2
34497 Korbach



Amtliche Prüfung möglicher Verjährungsfristen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die CDU-Fraktion in der Gemeindevertretung Vöhl bittet Sie um eine rechtliche und fachliche Prüfung, ob hinsichtlich der bevorstehenden Beitragsforderungen der Gemeinde Vöhl für Investitionen in die Wasser- und Abwasserversorgung bereits eine Verjährung eingetreten ist.
Diesem Schreiben beigefügt haben wir 13 Anlagen, die den Sachverhalt aus unserer Sicht schildern. Damit begründen wir zugleich unsere Bitte um eine amtliche Prüfung, bevor Beitragsbescheide durch die Gemeinde erstellt und an die Grundstückseigentümer versandt werden.
Wir gehen davon aus, dass Sie ggfs. weitere benötigte Unterlagen direkt bei der Gemeinde anfordern.
In der Anlage 1 haben wir in der Gemeindevertretung erstmalig eine mögliche Verjährung von Beitragsforderungen thematisiert. Die mögliche Verjährung wird offensichtlich, wenn man die Übersicht in der Anlage 2 zur Kenntnis nimmt. Dort sind ca. 80 Investitionsprojekte der Wasser- und Abwasserversorgung seit 2002 aufgelistet, die entsprechend der Absicht des Gemeindevorstandes in 2022 verbeitragt werden sollen. Die Unruhe in der Bevölkerung darüber ist vor allem wegen der langen Zeitspanne groß und verständlich.
Die Anlage 3 enthält unseren Antrag, aus dem Haushaltsentwurf 2021 die beiden Zeilen „1533000017 Wasserbeiträge – Bauprogramm 2005 – 2021“ sowie „1538000015 Abwasserbeiträge – Bauprogramm 2005 – 2021“ zu streichen. (Vergleiche dazu die 2 Blatt in Anlage 4; in den dort beigefügten Vorbemerkungen aus dem HH 2021 sind diese Bauprogramme nicht erwähnt. Auffällig ist, dass in anderen Unterlagen der Gemeinde mal vom Bauprogramm 2020, vom Bauprogramm 2005 – 2020 und dann wieder vom Bauprogramm von 2005 – 2021 die Rede ist.)
In Anlage 5 ist die Stellungnahme der CDU-Fraktion zum HH 2021 beigefügt und insbesondere die Begründung, warum die beiden Einträge im Investitionsprogramm zu Wasser und Abwasser gestrichen werden sollten. In den Haushaltsplänen der vergangenen Jahre wurden derartige Bauprogramme nicht aufgeführt und auch nicht in den Beratungen erwähnt.
Mit den Anlagen 6 und 7 hat der Bürgermeister über die bevorstehenden Beitragsforderungen informiert. Der Hinweis in Anlage 7, dass im Jahre 2005 ein Bauprogramm beschlossen wurde, konnte von der CDU-Fraktion nicht verifiziert werden. Weder der Beginn noch das Ende noch die dazugehörigen Investitionsprojekte sind offenbar durch keinen Beschluss der Gemeindevertretung erfasst worden.
Auch die Anlage 8 ergibt keinen ausreichenden Hinweis auf ein beschlossenes Bauprogramm.
Aus den Anlagen 9, 10 und 11 geht nicht hervor, dass es ein Bauprogramm gibt. Weder die beiden Redner noch die Niederschrift über die Sitzung am 12.03.2018 erwähnen, dass irgendwann die Grundstückseigentümer mit Beitragsforderungen zu rechnen haben. Das allgemeine Verständnis war, dass die einzelnen Investitionen im Wasser- und Abwasserbereich in der Mehrzahl durch Kredite finanziert wurden.
In der Niederschrift in der Anlage 12 weisen Sprecher anderer Fraktionen auf das ganze „Dilemma“ der Thematik hin. Dennoch wurde bei der Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion keine Konsequenz gezogen, sondern dagegen gestimmt.
Wir teilen nicht die Auffassung des Bürgermeisters, dass eine Verjährung erst durch die Grundstückseigentümer auf dem Rechtsweg geklärt werden sollten, nachdem sie einen Beitragsbescheid erhalten haben. Die CDU-Fraktion spricht sich dafür aus, dass die Frage einer möglichen Verjährung rechtlich und fachlich geprüft wird, bevor Beitragsbescheide ausgestellt werden.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass eine ganze Reihe von Grundstückseigentümern betroffen ist, die in den letzten Jahren Häuser bzw. Grundstücke “lastenfrei“ in Vöhl erworben oder geerbt haben. Auch in diesen Fällen würde die Klärung einer möglichen Verjährung von zu erwartenden Beitragsforderungen hilfreich sein.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen



Gertmann Sude                                Karl Brüne
Vorsitzender                                      stellvertr. Vorsitzender
Korbacher Str. 22
34516 Vöhl
0172/5921945


Anlagen zum Schreiben CDU-Fraktion in der Gemeindevertretung Vöhl vom 22.03.2021:

1. Antrag der CDU-Fraktion vom 20.11.2020 betreffend „Veröffentlichung aller Investitionsprojekte der Wasser- und Abwasserversorgung zwischen 2005 und 2020 sowie amtliche Prüfung auf mögliche Verjährung der Beitragsforderung.“

2. Übersicht der Investitionsmaßnahmen für Wasser- und Abwasserversorgung von 2003 – 2020; eine Aufstellung der Gemeinde Vöhl vom Januar 2021.

3. Antrag der CDU-Fraktion vom 18.02.2021 betreffend der Streichung „Bauprogramme 2005 – 2021“ aus dem Haushaltsentwurf 2021.

4. Auszug aus HH 2021 (2 Blatt aus Investitionsprogramm 2020 – 2024 und 5 Blatt aus Vorbemerkungen Produktbereich 11)

5. Auszug aus der Stellungnahme des Vorsitzenden der CDU-Fraktion anlässlich der 2. Lesung Haushalt 2021 am 08.03.2021.

6. Information des Bürgermeisters zur „Erhebung von Erneuerungsbeiträgen für Wasser und Abwasser“ in der Vöhler Bürgerzeitung vom 14.10.2020.

7. Brief des Bürgermeisters in der Vöhler Bürgerzeitung von Anfang Dezember 2020.

8. Auszug aus der Niederschrift der 32. Sitzung der Gemeindevertretung am 24.01.2005.

9. Haushaltsrede 2018 von Gemeindevertreter Karsten Kalhöfer.

10. Haushaltsrede 2018 vom Sprecher Fraktion Freie Wähler.

11. Auszug aus der Niederschrift über die 16. Sitzung der Gemeindevertretung am 12.03.2018.

12. Auszug aus der Niederschrift der 37. Sitzung der Gemeindevertretung (Beratung Videokonferenz) am 25.01.2021.

13. WLZ-Bericht „CDU-Antrag wird abgelehnt“ über den CDU-Änderungsantrag zum Haushalt 2021 die Einträge „Bauprogramm 2005 – 2021“ für Wasser und Abwasser zu streichen.



Mit Schreiben vom 08. Juli 2021 (nach 3,5 Monaten !!!) hat die Kommunalaufsicht der CDU-Fraktion geantwortet. Der erste Satz lautet: „eine Prüfung der Angelegenheit durch die Kommunalaufsicht wird derzeit nicht vorgenommen.“ In der Begründung heißt es unter anderem, dass die betroffenen Grundstückseigentümer Rechtsschutz gegen Beitragsbescheide auf dem" Verwaltungsrechtsweg " erlangen können.

Das vollständige Antwortschreiben finden Sie hier als PDF-Datei am Ende der Seite angefügt.



____________________________________________________________________________________


Die CDU-Fraktion hatte für die Sitzung der Gemeindevertretung am 20. September 2021 fünf schriftliche Fragen im Tagesordnungspunkt "Anfragen" formuliert. Der Gemeindevorstand wurde um eine schriftliche Antwort bis zur 5. Sitzung der Gemeindevertretung am 08. November 2021 gebeten.

TOP 10 " Anfragen" der CDU- Fraktion in der 4. Sitzung der Gemeindevertretung am 20. Sept. 2021
1. Die Stadt Korbach beabsichtigt, eine Gebührenerhöhung für den Abwasserbereich vorzunehmen. Die Gemeinde Vöhl ist über die Kläranlage Ittertal mit der Stadt Korbach und der Stadt Lichtenfels bezüglich der Abwasserentsorgung verbunden.
  • Fragen dazu:Welche Auswirkungen hat eine Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung Korbach zur Gebührenerhöhung auf die Gemeinde Vöhl?Welche Ortsteile von Vöhl wären durch eine Gebührenerhöhung betroffen?
  • Wie würden die Kosten für eine 4. Reinigungsstufe der Kläranlage Ittertal auf die Vöhler Bürger umgelegt?
Antwort: 
Die Beschlussfassung der Stadt Korbach zur Erhöhung der Abwassergebühren hat keine Auswirkung auf die Gebühren der Gemeinde Vöhl. Über die Gebühren in der Gemeinde entscheidet allein die Gemeindevertretung. Die Gemeinde Vöhl betreibt eine gemeindliche Abwasserentsorgungsanlage. Alle Ortsteile zahlen die gleichen Gebühren, egal an welche Kläranlage sie angeschlossen sind. Sanierungsmaßnahmen in der Kläranlage Ittertal fließen über die jährlich zu zahlende Umlage an den Abwasserverband Ittertal in die Haushaltsplanung der Gemeinde und damit in die Gebührenkalkula-tion für alle Bürger) ein. Zukünftige Investitionen werden ebenfalls über die Umlage auf die beteilig-ten Kommunen verteilt und finanziert. Wie hoch die Umlage in den nächsten Jahren sein wird, ist noch nicht bekannt, der Entwurf des Wirtschaftsplans für das Jahr 2022 des Abwasserverbandes Ittertal liegt noch nicht vor.





2. Seit mehreren Jahren wird über die Errichtung eines Gehwegs vom alten Bahnhof Herzhausen zum Bahnübergang der von Buchenberg kommenden Landstraße beraten. Unter anderem fand vor über 2 Jahren ein Ortstermin statt. Es gibt eine Beschlussfassung zum Bau. Dabei soll eine Drittelung der Kosten erfolgen (DB, HessenMobil, Gemeinde Vöhl).
  • Wie ist der Sachstand und wie soll es weitergehen?
Antwort:
Bürgermeister Karsten Kalhöfer führt aus, dass er seit längerer Zeit in direktem Kontakt mit dem Projektmanagement der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH steht. Aufgrund der Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) zur Entlastung der Kommunen bei Maßnahmen an Bahnübergängen mit kommunalen Straßen, trägt nun der Bund die Hälfte, die DB ein Drittel und das Land ein Sechstel der Kosten (bisher 1/3 Bund, 1/3 DB, 1/3 Kommune). Das heißt, außer der Anbindung des Gehweges an den Bahnübergang bzw. an die vorhandene Wohnbebauung entstehen der Gemeinde Vöhl keine Kosten. Das hat zur Folge, dass die Kreuzungsvereinbarung entsprechend der gesetzlichen Änderung neu aufzustellen ist. Die Kosten sind zu aktualisieren und in den Zeichnungslauf zu geben. Weiterhin ist eine erneute „Fachtechnische Stellungnahme“ beim Eisen-bahn-Bundesamt zu beantragen. In dieser wird durch das Eisenbahn-Bundesamt eine fachtechnische und wirtschaftliche Prüfung durchgeführt und festgestellt, ob eine Einordnung und Finanzierung gemäß EKrG erfolgen kann. Die DB RegioNetz hat zuletzt schriftlich mitgeteilt: „Der Antrag auf Ertei-lung des Baurechts, die Ausführungsplanung und Ausschreibung werden mit dem Ziel der Bauausfüh-rung im Zeitraum Mitte August bis Mitte September 2022 erfolgen. Auf die Bearbeitungszeiten beim Eisenbahn Bundesamt bzw. bei Hessen Mobil haben wir keinen Einfluss.“



3. Optimale Zeiträume für das Anpflanzen von Bäumen sind das Frühjahr und der Herbst. Der vor Jahren getroffene Beschluss zu einer Baumpflanzaktion von Erstklässlern der Henkelschule und der Ederseeschule wurde bisher noch nicht umgesetzt. Der Ältestenrat sprach sich dafür aus, mit den beiden Schulleitungen eine Klärung herbeizuführen, ob Bäumchen angepflanzt werden oder Baumsamen ausgestreut werden soll.

Antwort:
Mit den Schulleitungen hat ein gemeinsamer Erörterungstermin stattgefunden. Diese sind sich einig, dass Erstklässler nicht in der Lage sind, allein Bäume zu pflanzen und dass es allein mit einer „Pflanzaktion“ nicht getan sei. Ein Vorschlag war u.a. symbolisch einen Baum in relativer Nähe zur Schule zu pflanzen. Da sowohl die „Henkelschule“ als auch die „Ederseeschule“ an Waldtagen begleitet durch Ranger des Nationalparks teilnehmen, wurde vereinbart, unter Hinzuziehung eines 13 Mitarbeiters des Nationalparks sowie Herrn Revierförster Treyse eine gemeinsame Aktion in Ergänzung zu den Waldtagen zu initiieren. Waldtage werden mit den 3. bzw. 4.-Klässlern durchgeführt. Unmittelbaren Handlungsdruck sehen die Schulleitungen nicht. Auch eine gemeinsame Aktion mit Gemeindevertretern ist denkbar.



4. Vor ca. 5 Jahren haben sich in Dorfitter Bewohner der Buchenstraße und In der Schlade beklagt, dass bei starken Regenfällen die Keller der Häuser unter Wasser stehen. Es fanden mehrere Ortstermine mit Vertretern von Ortsbeirat, Gemeindevertretung und Baumamt statt. Ein Ingenieurbüro zur Lagefeststellung der Abwasserinfrastruktur wurde beauftragt.
  • Frage: Wann ist hinsichtlich dieses Themas mit einem zufriedenstellenden Ergebnis für die betroffenen Anlieger zu rechnen?
Antwort:
Rückstauereignisse wurden von den Anwohnern bereits in den Jahren ab 2004 –also vor 17 Jahren- festgestellt. Ein Regenereignis im Jahre 2012 veranlasste einen Anwohner seine Niederschlagsentwässerung neu zu ordnen, indem er diese weitestgehend entkoppelte. Darüber hinaus wurde eine Rückschlagklappe eingebaut. Das Problem ist wesentlich älter als nur 5 Jahre. Nachdem im Februar 2021 alle Anlieger durch die Gemeinde angeschrieben wurden, hat ein Planungsbüro weitere Grundlagenermittlungen durchgeführt. Derzeit werden unter Berücksichtigung möglicher Förderprogramme verschiedene Möglichkeiten geprüft, um eine Entlastung des Kanalsystems in diesem Bereich herbeizuführen. Wann mit einem Ergebnis für die Anlieger zu rechnen ist, kann derzeit nicht beurteilt werden. Noch weniger kann beurteilt werden, ob dieses Ergebnis für die Anlieger zufriedenstellend sein wird. Ich würde den Anliegern gerne eine für sie zufriedenstellende


5a) Für das erweiterte Baugebiet Hohlwegsgarten in Dorfitter wird der Bau einer Zisterne bei jedem Neubau vorgegeben. Ein Teil des Volumens soll für die Pufferung von Oberflächenwasser bei starken Regenfällen vorgesehen sein.
  • Gibt es dazu schriftliche Vorgaben im Rahmen des Kaufvertrages?
Antwort:
Eine solche kaufvertragliche Regelung ist entbehrlich, weil die Festschreibung im Rahmen des Bebauungsplans (Satzung) erfolgt ist.



5b) Unterhalb des erweiterten Neubaugebietes Hohlwegsgarten soll ein Regenrückhaltebecken mit einem Volumen von ca. 250 Kubikmeter gebaut werden.
  • Wie ist dazu die Beschlusslage und wie soll die technische/bauliche Ausführung aussehen?
Antwort:
Die Mittel für den Bau sind im Haushalt 2021 (230.000 Euro) eingestellt. Wie die bauliche Ausführung erfolgt, hängt vom Standort des Rückhaltebeckens ab. Ein Planungsbüro ist mit der Prüfung befasst. Der Betrag wird im Rahmen des Haushalts 2022 angepasst werden müssen.



Für alle Fragen wird um eine schriftliche Antwort bis zur 5. Sitzung der Gemeindevertretung am 08. November 2021 gebeten.

gez. Gertmann Sude
Vorsitzender CDU-Fraktion



 ______________________________________________________________________________________________________________


Die Gemeindevertretung Vöhl hat am 31. Mai 2021 einstimmig beschlossen, dem Grenztrail Waldeck-Frankenberg beizutreten.

Entsprechend der Anregung des Projektteams vom Landkreis am 17. Mai in den Ausschusssitzungen haben wir vom CDU-Gemeindeverband Vöhl am 31. Mai 2021 in der Sitzung der Gemeindevertretung folgenden Vorschlag unterbreitet: Einplanung und Betrieb einer Simulator-Grenztrail-Station in einem Gebäudeteil des Forstamtes Vöhl oder angelehnt an das Fahrradgeschäft Jähn in Thalitter. Letzteres wird von uns bevorzugt, da der Unternehmer über die nötige Fachkompetenz verfügt und seine Bereitschaft uns gegenüber erklärt hat, aktiv am Grenztrail mitzuarbeiten. Zudem liegt diese vorgeschlagene Simulator-Grenztrail-Station in unmittelbarer Nähe zum Potentialraum 1 Estenberg. Die Simulator-Grenztrail-Station sollte folgenden Zielen dienen:
Benutzung unabhängig von der Witterung, Aus- und Weiterbildung im Geländefahren, Sicherheitstraining mit Grenzwerterfahrung, Verhaltensweisen bezüglich dem Schutz von Natur und Umwelt. Zudem ermöglicht diese Simulator-Grenztrail-Station die Nutzung von sanitären Anlagen, sie bietet Fahrradreparaturen und eine E-Ladestation.

Da diese Projektidee aus der Gemeinde Vöhl kommt, liegt der CDU viel daran, dass Einplanung und der Betrieb nicht in einer anderen Kommune, sondern bei uns erfolgen. 






______________________________________________________________________________

Die Stellungsnahme der CDU-Fraktion zum Investitionsprogramm 2020-2024 sowie zur Haushaltssatzung 2021 finden Sie unter folgendem Link:  cdu-voehl.de/image/inhalte/2_haushaltsrede_2021.pdf






___________________________________________________________

Bürgermeister Karsten Kalhöfer hat am 25. Januar 2021 in der Gemeindevertretersitzung den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2021 vorgestellt.

Die haushaltsrechtlichen Regelungen werden demnach erfüllt, u.a. weil im Ergebnishaushalt rechnerisch ein Überschuss von 115.260 € erzielt wird. Die CDU-Fraktion hat 4 Änderungsanträge zu dem Haushaltsentwurf eingebracht. Diese sollen in den Ausschusssitzungen am 22. Februar und in der Gemeindevertretersitzung am 08. März 2021 abschließend behandelt werden:



CDU-Fraktion
in der Gemeindevertretung Vöhl                                                     Vöhl, 18. Febr. 2021

An den Vorsitzenden der Gemeindevertretung Vöhl
Herrn Karl-Heinz Stadtler
Schlossstr. 1
34516 Vöhl


Änderungsantrag 1 der CDU-Fraktion zum Haushaltsentwurf 2021
Fortschreibung der Planung für Feuerwehrhaus Obernburg und Feuerwehrhaus Schmittlotheim

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den „Neubau Feuerwehrhaus in Obernburg“ und „Neubau Feuerwehrhaus Schmittlotheim“ im Investitionsprogramm 2020-2024 als Fortschreibung der Investitionsprogramme der Haushaltspläne 2019 und 2020 aufzunehmen.

Begründung:
Im Haushalt 2019 und dort im Investitionsplan 2018-2022 waren Obernburg und Schmittlotheim je mit 3.000 Euro für“ Neubau Feuerwehrhaus“ aufgeführt. Im Haushalt 2020 waren im Investitionsplan 2019-2023 der „Neubau Feuerwehrhaus Buchenberg“ mit 4.000 Euro und der“ Neubau Feuerwehrhaus Obernburg und Schmittlotheim“ mit je 3.000 Euro veranschlagt.
Im Haushaltsentwurf 2021 ist der Neubau Feuerwehrhaus Buchenberg enthalten. Die Investition von 1,16 Mio. Euro haben wir einstimmig beschlossen.
Ein Neubau der Feuerwehrhäuser Obernburg und Schmittlotheim wird dagegen nicht mehr erwähnt.

Im Bericht technischer Prüfdienst Hessen wird ein unverzüglicher Handlungsbedarf an Feuerwehrhäusern gefordert.
Im Bedarfs- und Entwicklungsplan unseres GBI vom 05.08.2020 haben die Feuerwehrgebäude in Obernburg und Schmittlotheim den Status „rot“ erhalten.
Bürgermeister Kalhöfer hat in der Informationsveranstaltung am 08.02.2021 auf eine Frage zum Neubau Feuerwehrhäuser Obernburg und Schmittlotheim geantwortet: Die Planungen sind aufgeschoben, aber nicht aufgehoben.
Insgesamt gibt es gute Gründe, auch im Haushalt 2021 die planerische Vorsorge für einen „Neubau Feuerwehrhäuser Obernburg und Schmittlotheim“ aufrecht zu erhalten. Über einen entsprechenden Betrag im Haushalt 2021 kann der Gemeindevorstand entscheiden.
Weitere Begründungen erfolgen mündlich.


Mit freundlichen Grüßen

Gertmann Sude
Vorsitzender CDU-Fraktion



---------------------------------------


CDU-Fraktion
in der Gemeindevertretung Vöhl                                                     Vöhl, 18. Febr. 2021

An den Vorsitzenden der Gemeindevertretung Vöhl
Herrn Karl-Heinz Stadtler
Schlossstr. 1
34516 Vöhl


Änderungsantrag 2 der CDU-Fraktion zum Haushaltsentwurf 2021
Pandemiebedingte Unterstützung der Vöhler Vereine

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Bildung eines Vereins-Fonds im HH 2021 in Höhe von 5.000 Euro und bittet den Gemeindevorstand, die entsprechenden Rahmenbedingungen für eine Inanspruchnahme durch Vöhler Vereine festzulegen.

Begründung:
Wegen der Pandemie sollte kein Vöhler Verein aus finanziellen Gründen in seiner Existenz gefährdet werden. Die Vereine prägen das kulturelle, sportliche, soziale und gesellschaftliche Leben unserer Gemeinde. Die Vereine leisten durch ihre jeweilige Zweckbestimmung einen wichtigen Beitrag für das Zusammenleben, die Solidarität und die Lebensqualität von allen Generationen und tragen damit wesentlich zur Attraktivität in den Ortsteilen bei.
Durch die bereits über ein Jahr andauernden Einschränkungen durch Corona sind vor allem auf der Einnahme-Seite wichtige Finanzierungsquellen weggebrochen. Teilweise kam auch das Vereinsleben selbst vollständig zum Erliegen. Andererseits sind aber, unterschiedlich von Verein zu Verein, unverändert Ausgaben zu leisten, z.B. an übergeordnete Verbände, an Versicherungen usw.

Seit Dezember 2020 gibt es eine sogenannte EWF-Pandemie-Hilfe, die finanziell auch im Landkreis bzw. im EWF-Verteilungsgebiet in begründeten Fällen Vereine unterstützt. Mit der Einrichtung eines Vereins-Fonds im Haushalt 2021 würde die Gemeindevertretung ein deutliches Zeichen setzen, um mit einer solchen Vorsorgemaßnahme für Corona gefährdete Vereine helfen zu können. Eine entsprechende Erklärung sollte auch im Vorbericht der Haushaltssatzung 2021 aufgenommen werden.
Ganz aktuell hat auch die Hessische Landesregierung ein Programm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ aufgelegt, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Ob und wie eine Verknüpfung mit dem Vöhler Vereins-Fonds erfolgen sollte, wäre durch den Gemeindevorstand zu entscheiden.
Weitere Begründungen erfolgen mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Gertmann Sude
Vorsitzender CDU-Fraktion


------------------------------------------


CDU-Fraktion
in der Gemeindevertretung Vöhl                                                    Vöhl, 18. Febr. 2021

An den Vorsitzenden der Gemeindevertretung Vöhl
Herrn Karl-Heinz Stadtler
Schlossstr. 1
34516 Vöhl


Änderungsantrag 3 der CDU-Fraktion zum Haushaltsentwurf 2021
Streichung der “Bauprogramme 2005-2021“



Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die beiden Einträge im Investitionsprogramm „Wasserbeiträge Bauprogramm 2005-2021, Finanzplan 2022 und Finanzplan 2023“ sowie „Abwasserbeiträge Bauprogramm 2005-2021, Finanzplan 2022 und Finanzplan 2023“ ersatzlos zu streichen.

Begründung:
Nach Auffassung der CDU-Fraktion gibt es weder ein Bauprogramm 2005-2021 für Wasserbeiträge (Nr. 1533000017) und für Abwasserbeiträge (Nr. 1538000015) sowie einen Beschluss der Gemeindevertretung zu einem Bauprogramm 2005-2021. Der CDU-Fraktion liegen keine entsprechenden Unterlagen vor.
Bauprogramme über einen Zeitraum von mehr als 15 Jahren und einem Volumen von ca. 8 Mio. Euro können nicht einfach im Haushaltsentwurf 2021 aufgeführt werden, ohne dass vorher dazu eine umfangreiche Beratung und Beschlussfassung in der Gemeindevertretung stattgefunden hat. Auch stellt sich die Frage, warum eine derartige Benennung von Bauprogrammen in den letzten Jahren nicht erfolgt ist, aber im Haushaltsentwurf 2021 nunmehr ohne weitere Erläuterungen im schriftlichen Teil enthalten ist.
Weitere Begründungen erfolgen mündlich.


Mit freundlichen Grüßen

Gertmann Sude
Vorsitzender CDU-Fraktion


-----------------------------------------


CDU-Fraktion
in der Gemeindevertretung Vöhl                                                Vöhl, 24. Febr. 2021

An den Vorsitzenden der Gemeindevertretung Vöhl
Herrn Karl-Heinz Stadtler
Schlossstr. 1
34516 Vöhl

Änderungsantrag 4 der CDU-Fraktion zum Haushaltsentwurf 2021
Verringerung der Grundsteuern A und B von 540 v.H. auf 520 v.H.



Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Steuersätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B im Haushaltsjahr 2021 um 20 % Punkte auf 520 v.H. zu verringern.

Begründung:
Im Entwurf der Haushaltssatzung 2021 ist ein Steuersatz von 540 % Punkten bei den Grundsteuern A und B vorgesehen. Mittlerweile hat jedoch der Kreistag die Schulumlage um 0,5 Prozentpunkte gesenkt. Damit stehen im Ergebnishaushalt 2021 neben dem bisher errechneten Überschuss von 115.200 € weitere ca. 36.000 € für den Vöhler Haushalt zur Verfügung.
Gemäß einer Pressemitteilung vom Mai 2020 hat „sich Vöhl mit 540 % an die unrühmliche Spitze im Landkreis“ gesetzt. Der durchschnittliche Hebesatz 2020 im Landkreis betrug letztes Jahr 388 % Punkte.
Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass dieser „Spitzenplatz“ nicht zur Attraktivität von Vöhl als Wohngemeinde beiträgt.
Während die SPD-Fraktion sofort mit einem Änderungsantrag dabei ist und die ca. 36.000 € ausgeben will, hält die CDU-Fraktion es für ein Gebot der Stunde und eine faire Geste gegenüber den Steuerzahlern, die Grundsteuern angemessen zu verringern.
Diese Entscheidung kann getroffen werden, ohne dass der Ergebnishaushalt eine wesentliche Veränderung erfährt und die Billigung des Haushaltsentwurfs 2021 durch die Kommunalaufsicht in finanzieller Hinsicht gefährdet wird.

Weitere Begründungen erfolgen mündlich.


Mit freundlichen Grüßen

Gertmann Sude
Vorsitzender CDU-Fraktion



____________________________________________________________________________________________________________________________

Die Bürger der Nationalparkgemeinde sollen für Investitionen wie die Kläranlage Ittertal mit einer Einmalzahlung aufkommen.
Die CDU-Fraktion hat bereits den Antrag gestellt, amtlich prüfen zu lassen, ob aufgrund von Verjährung die Bürger entlastet werden können.

Hier kommen Sie zu einem Video zu diesem Thema:





________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Die Vöhler CDU-Fraktion informiert über eine Beschlussfassung zu FFP 2 Masken
.


Am 10. November 2020 fand eine Videokonferenz des Haupt- und Finanzausschusses statt, die nach § 51 a der Hessischen Gemeindeordnung anstelle einer Gemeindevertretersitzung durchgeführt wurde.

Ein Eilantrag der BI-Grüne Liste lautete: Anschaffung einer ausreichenden Anzahl von Luftfiltergeräten zur Nutzung in den gemeindlichen Kindergärten sowie in der Verwaltung. Bei der Abstimmung gab es 8 JA Stimmen (dabei auch Sude und Brüne von der CDU) und eine Enthaltung.
In der gleichen Sitzung stellte die CDU-Fraktion den Antrag: Sofortige Ausstattung des in unseren Kindergärten sowie in der Verwaltung eingesetzten Personals mit in Deutschland hergestellten und zertifizierten Schutzmasken FFP 2.

Wie war bei diesem Antrag das Abstimmungsergebnis der 9 Ausschussmitglieder??

2 x JA (Sude und Brüne) und 7 x NEIN!!!

Angesichts der fortlaufenden, deutschlandweiten Diskussion über Corona-Schutzmaßnahmen und über das FFP 2 Maske tragen ist dieses Abstimmungsergebnis schon sehr merkwürdig.
Die Vöhler Ausschussmitglieder von SPD, Freie Wähler, FDP und BI-Grüne Liste müssen sich schon die Frage gefallen lassen, ob sie der Verantwortung hinsichtlich Pandemiebekämpfung bestmöglich gerecht geworden sind.

Die WLZ würdigte am 10. Dezember 2020 in einem ausführlichen Bericht die Beschlussfassung für „Luftgeräte für Kitas und Rathaus“. Die Ablehnung der sofortigen Ausstattung von Kita- und Verwaltungspersonal mit FFP 2 Masken durch die Ausschussmitglieder von SPD, Freie Wähler, FDP und BI-Grüne Liste wurde mit keinem Wort erwähnt.

Januar 2021
CDU-Fraktion






___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________


Ein Wahlkampfthema der CDU Vöhl in 2016 war:

Würdigung von 1000 Jahre Orke

Dazu schlagen wir vier Projektideen vor:


Projektidee 1
  • „Taufen“ mit Orkewasser, Absprache mit Pfarrer und Kirche, im Fluss Orke oder in Therme.
  • Ernsthafter, symbolischer, kultureller, nachhaltiger Charakter.
  • Dokument/Urkunde zur Erinnerung (analog zu Stutzen am Grenzstein)

Projektidee 2

  • Erinnerungsmedaille, Erinnerungsmünze
  • In Quarz gegossenes Souvenir mit Orkebezug

Projektidee 3
  • Menschenkette von 1000 Vöhler Bürgern und Feriengästen.
  • Verbindung zwischen Ober- und Niederorke
  • Jeder Teilnehmer trägt ein Shirt (Unikat) mit einer Jahreszahl von 1016 bis 2016
  • Drohnenflug für Erinnerungsfotos
  • Prüfung, ob Eintrag in Guinnessbuch der Rekorde
  • Werbeplattform für Hotels und Pensionen incl. Internetpräsens

Projektidee 4

  • Anpflanzung von 1000 Bäumen entsprechend 1000 Jahre Orke.
  • Verbindung von Natur und Kulturlandschaft
  • Nachhaltigkeit des Projekts und Erinnerungscharakter
  • Patenschaft mit einzelnem Baum (Dokumentation)
  • Attraktivität der Ferienregion
  • Zusammenarbeit mit Projektteam 1000 Jahre Orke, Gemeinde Vöhl und Forstamt Vöhl
>

Nach oben