Die CDU-Fraktion hatte für die Sitzung der Gemeindevertretung am 20. September 2021 fünf schriftliche Fragen im Tagesordnungspunkt "Anfragen" formuliert. Der Gemeindevorstand wurde um eine schriftliche Antwort bis zur 5. Sitzung der Gemeindevertretung am 08. November 2021 gebeten.



TOP 10 " Anfragen" der CDU- Fraktion in der 4. Sitzung der Gemeindevertretung am 20. Sept. 2021

1. Die Stadt Korbach beabsichtigt, eine Gebührenerhöhung für den Abwasserbereich vorzunehmen. Die Gemeinde Vöhl ist über die Kläranlage Ittertal mit der Stadt Korbach und der Stadt Lichtenfels bezüglich der Abwasserentsorgung verbunden.

Fragen dazu:

  •  Welche Auswirkungen hat eine Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung Korbach zur Gebührenerhöhung auf die Gemeinde Vöhl?
  • Welche Ortsteile von Vöhl wären durch eine Gebührenerhöhung betroffen?
  • Wie würden die Kosten für eine 4. Reinigungsstufe der Kläranlage Ittertal auf die Vöhler Bürger umgelegt?
Antwort:
Die Beschlussfassung der Stadt Korbach zur Erhöhung der Abwassergebühren hat keine Auswirkung auf die Gebühren der Gemeinde Vöhl. Über die Gebühren in der Gemeinde entscheidet allein die Gemeindevertretung. Die Gemeinde Vöhl betreibt eine gemeindliche Abwasserentsorgungsanlage. Alle Ortsteile zahlen die gleichen Gebühren, egal an welche Kläranlage sie angeschlossen sind. Sanierungsmaßnahmen in der Kläranlage Ittertal fließen über die jährlich zu zahlende Umlage an den Abwasserverband Ittertal in die Haushaltsplanung der Gemeinde und damit in die Gebührenkalkula-tion für alle Bürger) ein. Zukünftige Investitionen werden ebenfalls über die Umlage auf die beteilig-ten Kommunen verteilt und finanziert. Wie hoch die Umlage in den nächsten Jahren sein wird, ist noch nicht bekannt, der Entwurf des Wirtschaftsplans für das Jahr 2022 des Abwasserverbandes Ittertal liegt noch nicht vor


2. Seit mehreren Jahren wird über die Errichtung eines Gehwegs vom alten Bahnhof Herzhausen zum Bahnübergang der von Buchenberg kommenden Landstraße beraten. Unter anderem fand vor über 2 Jahren ein Ortstermin statt. Es gibt eine Beschlussfassung zum Bau. Dabei soll eine Drittelung der Kosten erfolgen (DB, HessenMobil, Gemeinde Vöhl).

  • Wie ist der Sachstand und wie soll es weitergehen?
Antwort:
Bürgermeister Karsten Kalhöfer führt aus, dass er seit längerer Zeit in direktem Kontakt mit dem Projektmanagement der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH steht. Aufgrund der Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) zur Entlastung der Kommunen bei Maßnahmen an Bahnübergängen mit kommunalen Straßen, trägt nun der Bund die Hälfte, die DB ein Drittel und das Land ein Sechstel der Kosten (bisher 1/3 Bund, 1/3 DB, 1/3 Kommune). Das heißt, außer der Anbindung des Gehweges an den Bahnübergang bzw. an die vorhandene Wohnbebauung entstehen der Gemeinde Vöhl keine Kosten. Das hat zur Folge, dass die Kreuzungsvereinbarung entsprechend der gesetzlichen Änderung neu aufzustellen ist. Die Kosten sind zu aktualisieren und in den Zeichnungslauf zu geben. Weiterhin ist eine erneute „Fachtechnische Stellungnahme“ beim Eisen-bahn-Bundesamt zu beantragen. In dieser wird durch das Eisenbahn-Bundesamt eine fachtechnische und wirtschaftliche Prüfung durchgeführt und festgestellt, ob eine Einordnung und Finanzierung gemäß EKrG erfolgen kann. Die DB RegioNetz hat zuletzt schriftlich mitgeteilt: „Der Antrag auf Ertei-lung des Baurechts, die Ausführungsplanung und Ausschreibung werden mit dem Ziel der Bauausfüh-rung im Zeitraum Mitte August bis Mitte September 2022 erfolgen. Auf die Bearbeitungszeiten beim Eisenbahn Bundesamt bzw. bei Hessen Mobil haben wir keinen Einfluss.“


3. Optimale Zeiträume für das Anpflanzen von Bäumen sind das Frühjahr und der Herbst. Der vor Jahren getroffene Beschluss zu einer Baumpflanzaktion von Erstklässlern der Henkelschule und der Ederseeschule wurde bisher noch nicht umgesetzt. Der Ältestenrat sprach sich dafür aus, mit den beiden Schulleitungen eine Klärung herbeizuführen, ob Bäumchen angepflanzt werden oder Baumsamen ausgestreut werden soll.

Antwort:
Mit den Schulleitungen hat ein gemeinsamer Erörterungstermin stattgefunden. Diese sind sich einig, dass Erstklässler nicht in der Lage sind, allein Bäume zu pflanzen und dass es allein mit einer „Pflanzaktion“ nicht getan sei. Ein Vorschlag war u.a. symbolisch einen Baum in relativer Nähe zur Schule zu pflanzen. Da sowohl die „Henkelschule“ als auch die „Ederseeschule“ an Waldtagen begleitet durch Ranger des Nationalparks teilnehmen, wurde vereinbart, unter Hinzuziehung eines Mitarbeiters des Nationalparks sowie Herrn Revierförster Treyse eine gemeinsame Aktion in Ergänzung zu den Waldtagen zu initiieren. Waldtage werden mit den 3. bzw. 4.-Klässlern durchgeführt. Unmittelbaren Handlungsdruck sehen die Schulleitungen nicht. Auch eine gemeinsame Aktion mit Gemeindevertretern ist denkbar.


4. Vor ca. 5 Jahren haben sich in Dorfitter Bewohner der Buchenstraße und In der Schlade beklagt, dass bei starken Regenfällen die Keller der Häuser unter Wasser stehen. Es fanden mehrere Ortstermine mit Vertretern von Ortsbeirat, Gemeindevertretung und Baumamt statt. Ein Ingenieurbüro zur Lagefeststellung der Abwasserinfrastruktur wurde beauftragt.

  • Frage: Wann ist hinsichtlich dieses Themas mit einem zufriedenstellenden Ergebnis für die betroffenen Anlieger zu rechnen?
Antwort:
Rückstauereignisse wurden von den Anwohnern bereits in den Jahren ab 2004 –also vor 17 Jahren- festgestellt. Ein Regenereignis im Jahre 2012 veranlasste einen Anwohner seine Niederschlagsentwässerung neu zu ordnen, indem er diese weitestgehend entkoppelte. Darüber hinaus wurde eine Rückschlagklappe eingebaut. Das Problem ist wesentlich älter als nur 5 Jahre. Nachdem im Februar 2021 alle Anlieger durch die Gemeinde angeschrieben wurden, hat ein Planungsbüro weitere Grundlagenermittlungen durchgeführt. Derzeit werden unter Berücksichtigung möglicher Förderprogramme verschiedene Möglichkeiten geprüft, um eine Entlastung des Kanalsystems in diesem Bereich herbeizuführen. Wann mit einem Ergebnis für die Anlieger zu rechnen ist, kann derzeit nicht beurteilt werden. Noch weniger kann beurteilt werden, ob dieses Ergebnis für die Anlieger zufriedenstellend sein wird. Ich würde den Anliegern gerne eine für sie zufriedenstellende Lösung anbieten, aber das hängt nicht vom Willen des Gemeindevorstandes ab.



5a) Für das erweiterte Baugebiet Hohlwegsgarten in Dorfitter wird der Bau einer Zisterne bei jedem Neubau vorgegeben. Ein Teil des Volumens soll für die Pufferung von Oberflächenwasser bei starken Regenfällen vorgesehen sein. 

  • Gibt es dazu schriftliche Vorgaben im Rahmen des Kaufvertrages? 
Antwort:
Eine solche kaufvertragliche Regelung ist entbehrlich, weil die Festschreibung im Rahmen des Bebauungsplans (Satzung) erfolgt ist.


5b) Unterhalb des erweiterten Neubaugebietes Hohlwegsgarten soll ein Regenrückhaltebecken mit einem Volumen von ca. 250 Kubikmeter gebaut werden.

  • Wie ist dazu die Beschlusslage und wie soll die technische/bauliche Ausführung aussehen?
Antwort:
Die Mittel für den Bau sind im Haushalt 2021 (230.000 Euro) eingestellt. Wie die bauliche Ausführung erfolgt, hängt vom Standort des Rückhaltebeckens ab. Ein Planungsbüro ist mit der Prüfung befasst. Der Betrag wird im Rahmen des Haushalts 2022 angepasst werden müssen.


Für alle Fragen wird um eine schriftliche Antwort bis zur 5. Sitzung der Gemeindevertretung am 08. November 2021 gebeten.

gez. Gertmann Sude
Vorsitzender CDU-Fraktion

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